Steuertipp - Gartenplanungskosten absetzen

Gute Nachrichten für die Hausbesitzer: Nicht nur die Gartenpflege, sondern auch das Neuanlegen oder Umgestalten des Gartens kann man steuerlich absetzen.

An zwei Bedingungen knüpft der BFH die Gewährung steuerlicher Vorteile für Handwerkerleistungen auf dem Grundstück: Das zum Grundstück zugehörige Haus muss vom Besitzer selbst bewohnt und darf kein Neubau sein.

Generell gilt für alle Handwerkerleistungen, dass Sie Ihre Steuerbelastung um 20% der Kosten, maximal 1.200,- Euro, im Jahr reduzieren können.

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Gartenplanerin Britta Telahr. Ihre Expertin für Gartengestaltung, Pflanzplanung und trockenheitsverträgliche Pflanzkonzepte für Bocholt und Umgebung. Jetzt auch Fernplanungen möglich !